Fahrtenschreiber – Danke EU!!

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Habt ihr auch das Thema um die Fahrtenschreiberpflicht bei Wohnmobilen über 7,5 to?

Unser Iveco hat ein Gesatgewicht von 7,2 to und ein Zugesamtgewicht von 10,5 to wenn an der AHK was angehängt wird. Und hier liegt der Hund begraben, es wird dir unterstellt, dass du mit der AHK Güter transportieren kannst, egal ob es tatsächlich privat oder gewerblich ist.

Ich habe mich hingesetzte und die unter angehängte Mail an folgende Behörden und Organisationen gesendet:

  1. ADAC
  2. Promobil
  3. BALM
  4. Bayr. Sozialministerium
  5. Kraftfahrtbundesamt
  6. Bundesministerium für Digitales und Verkehr
  7. EU Kommission

Inzwischen habe ich von fast allen die gleiche Antwort bekommen und man kommt um den dämlichen Fahrtenschreiber nicht drum rum.

Die Fahrtenschreiberpflicht gilt nach der einschlägigen Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 für Wohnmobile mit einer zulässigen Höchstmasse oder Zuggesamtgewicht (zHM) von über 7,5 t, wenn sie der Güterbeförderung dienen. Sie gilt somit in allen Mitgliedsstaaten.

(vgl. EuGH Urteil C-666/21 vom 02.03.23)

Wohnmobile dienen nur dann der Güterbeförderung, wenn sie mit einem Anhänger geführt werden (sog. Wohnmobilkombination) oder wenn das Wohnmobil mit einer speziellen Ladevorrichtung für Güter, z. B. für Pferde, Autos oder Motorräder, ausgestattet ist. Die üblichen Einbauschränke in Wohnmobilen gelten nicht als Ladevorrichtung. Ob in der speziellen Ladevorrichtung für Güter oder im Anhänger tatsächlich Güter transportiert werden, ist für die Fahrtenschreiberpflicht unerheblich.

Es zählt somit die zHM von über 7,5 t, unabhängig davon, ob es sich um eine private oder eine gewerbliche Fahrt handelt, sowie was befördert wird.

Da ich leider sehr leidgeprüft bin, was Diskussionen vor allem mit ausländischen Beamten und Verkehrskontrolleuren anbelangt, habe ich nun den Fahrtenschreiber bei Iveco Bayern wieder einbauen lassen. Die Jungs von Iveco konnten es selbst kaum glauben, welcher „Schwachsinn“ hier wieder von der EU erlassen wurde!
Letztes Jahr wurde mit der Zulassung auf Wohnmobil und Fahrzeugklasse M1 von Iveco der Fahrtenschreiber ausgebaut und nun wieder eingebaut.

Da ist nun das DING, so wie er eingabut war als wir den Iveco als LKW gekauft haben:

Die Promobil hat dazu einen Artikel veröffentlicht und auf eine Petition verwiesen!
Mir wäre es lieber, wenn unsere Automobilverbände sich hier einsetzten würden, da sehe ich mehr Erfolg!

Hier die Mail dazu:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Thema der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 über die Fahrtenschreiberpflicht vor allem für Fahrzeuge über 7,5 to wird auf allen Kanälen derzeit sehr „heiß“ Diskutiert, da schon viele von der BALM aufgehalten wurden und auch Strafen von € 750,- bis € 1500,- bezahlen mussten.

Unser Wohnmobil auf Iveco Basis hat ein GesGew. von 7,2 to und eine AHK und ein Zuggesamtgewicht von 10,5 to.

Betroffen von der aus meiner Sicht absolut unnötigen Regelung sind „nur“ Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 to und Wohnmobile die ein Zuggesamtgewicht von über 7,5 to die eine AHK besitzen und einen Anhänger ziehen können.

Es geht hierbei um die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 welche ursprünglich für den Einsatz von Fahrtenschreibern (Kontrollgeräten) im gewerblichen Güterverkehr eingeführt wurde. Ab dem 1.1.2025 wird diese Pflicht auch für private Wohnmobile mit Anhänger gelten, sobald das Gesamtgewicht (Wohnmobil und Anhänger zusammen) von 7,5 Tonnen überschritten wird.

Im Artikel 3 Buchstaben H der Verordnung (EG) Nr. 561/2006  geht es um „Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmaße von nicht mehr als 7,5 to, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden.“ Aber um genau die geht ja nicht, sondern um über 7,5 Tonnen.

Bei § 18 Ausnahmen nach den Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 finde ich leider auch keinen entsprechenden Hinweis. Einzig im Fahrpersonalgesetz und die Fahrpersonalverordnung sagen dazu was. Es geht um gewerblichen, entgeltlichen Gütertransport auf der Straße. Die Verordnung ist allerdings seit mehr als 15 Jahren gültig (oder nicht?).

Leider bringt mich das aber nicht weiter, da ich mit meinen Zug über die 7,5 to bin und keine rechtlich belastbare Aussage habe über

  • was sind Güter, fällt mein privates Sportboot / Pferdeanhänger / Motorradanhänger unter Güter?
  • wie kann ich nachweisen, dass ich privat unterwegs bin und keinen entgeltlichen Gütertransport betreibe?
  • für mein Wohnmobil ist kein Fahrtenschreiber vorgesehen und wird auch von keinem Wohnmobilhersteller verbaut, was tun?
  • das Wohnmobil / Gespann über 7,5 to befindet sich im südlichen Ausland und ich will im Frühjahr wieder nach Hause?

Keiner der derzeit betroffenen Wohnmobilfahrer möchte gesetzeswidrig unterwegs sein, dies stellt jedoch einen gehörigen Einschnitt in das Private dar und ist zudem von vielen gar nicht umsetzbar.

Meines Wissens kann man in vielen, vor allem älteren Wohnmobilen keinen entsprechendes Gerät einbauen / einbauen lassen. Dazu kommt ein Fahrerkarte, bekommt man diese ohne Gewerbe?

Soweit ich mich informiert habe, müssen bei gewerblicher Nutzung, die Geräte und Fahrerkarte immer wieder überprüft werden, was zu nicht unerheblichen Aufwand und Kosten führt.

Da ich leider sehr leidgeprüft bin was Diskussionen mit ausländischen Beamten und Verkehrskontrolleuren anbelangt, würde ich mir eine eindeutige Aussage oder einen Gesetzestext (in Deutsch und Englisch) wünschen, den ich mitführen kann, woraus hervorgeht, dass diese Verordnung nicht für privat betriebene Wohnmobile über 7,5 to gilt.

Können sie mir (uns) da weiterhelfen mit eindeutigen Aussagen von offizieller Stelle oder mit Hinweisen auf Gesetzestexte von offiziellen Stellen?

Vielen Dank und für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.